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Dierk Becker ist Freunden des Hansaplatzes bekannt von seinen Beiträgen zum beliebten "Literarischen Suppenabend" in der "B20" (Brennerstrasse 20). 2012 erlangte er auch ein "Mutual Agreement" mit der "Fährhaus Investment Group" in Neumühlen, welches in der ersten Staffel die Einrichtung von über einem Dutzend Atelierplätzen - bis Baubeginn - in dem (mit Spiegelwänden ausgekleideten) ehemaligen Autohaus ermöglichte.
Dierk Becker weist darauf hin, dass der Polizei die Video-Überwachung nur unter der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen erlaubt sei. Außerdem: Die Video-Überwachung sei nur erlaubt an einem "Gefährlichen Ort". Die Polizei müsse belastbare Erkenntnisse (exakt: Was? Wann? Wo?) auf den Tisch legen, die eine verlässliche Prognose schwerer Straftaten zulassen. "Gefahrengebiete" gäbe es nicht mehr. Ein "Gefährlicher Ort" sei immer schon zeitlich begrenzt. Dierk Becker: "Sind die Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben, so schwindet das Recht der Polizei dahin wie der Teufel, dem man das Kreuz des Herrn zeigt".